26. März 2012
Folgt man den Polizeiberichten, war am Wochenende offenbar Fluchtag in der Region.
In der Nähe von Neu-Ulm etwa verfing sich am Sonntag ein Messballon des Deutschen Wetterdienstes in einer Hochspannungsleitung. Die Polizeibeamten, die darunter wegen der drohenden Stromstoßgefahr eine Kreisstraße absperren mussten, werden schön geflugt haben.
Jedoch sicher nicht so heftig wie der Pilot von Christoph 17. Unterwegs zu einem Notfall sah der sich in 150 Meter Fluchhöhe urplötzlich von einem Drachen beschattet. Nicht so einer mit Zackenschwanz, Stummelflücheln und qualmenden Nüstern, sondern ein fetter, drei Meter großer Lenkdrachen aus Polyester und einer Schnur bis zum Boden. Verdammt gefährlich, flugte der Helikopter-Pilot und alarmierte die Polizei. Die fand am anderen Ende der Drachenschnur einen 78 Jahre jungen Senior, der sich da noch wie Bolle über sein Spielzeug freute. Jetzt flugt Opi über zwei Anzeigen: Verstoß gegen die Luftverkehrsordnung sowie gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.

Verdammt groß, so ein lenkbares Fluchgerät an der langen Schnur
Ebenfalls herzhaft geflugt haben dürfte jener Extremsportler, dem am Sonntag sein Fallschirm abhanden kam. Denn so ein Teil kostet neu gut und gerne an die 2000 Euro. Der Fallschirmspringer hatte nach dem Absprung aus dem Fluchzeug die Hauptkappe abtrennen und mit dem Reserveschirm landen müssen. Seitdem ist der blau-gelbe Hauptfallschirm verschwunden, vertrudelt irgendwo über dem Wald von Illertissen.
Am meisten flugen freilich mussten am Sonntag die Liberalen. Ihr Tieffluch endete mit einer Bruchlandung im Saarland. Das liegt zwar nicht in unserer Gegend. Aber mit der Story hätten sie hier garantiert auch an den Start gehen können.
12. März 2012
Verstörende Nachrichten erreichen uns in diesen Tagen aus dem Süden der Republik: Eine Reihe seltsamer Vorkomnisse erschüttert die bislang heile Welt von Winnie Puuh und Co. So haben Bärenschänder im bayerischen Bad Aibling vor wenigen Tagen einen ausgestopften Artgenossen inmitten eines Kreisverkehrs platziert, berichtete das Oberbayerische Volksblatt am 5. März. Woher das Tier kam und wer es verunstaltete, ist bislang völlig unklar. Die örtliche Polizei (08061/ 9073-0) bittet um Zeugenhinweise.
Auffallend jedoch: Der Bad Aiblinger Problembär wurde in Blickrichtung Bachhagel aufgestellt. Bewusst? Denn dort, genauer: Von einem Kreisverkehr zwischen den Gemeinden Bachhagel und Hohenmemmingen, ist wenige Tage später ein steinerner Bär verschleppt worden (Heidenheimer Zeitung, 12. März). Man fand ihn in hilfloser Lage rund 30 Meter weiter an einen Baum gelehnt – lediglich 165 Kilometer Luftlinie vom ersten Tatort entfernt.

Ausgesetzt: Bär bei Bachhagel (Foto: Jens Eber, Heidenheimer Zeitung)
Die Skulptur des Syrgensteiner Künstlers Valentin Stegmayer hatte hier seit Sommer 2009 den Kreisel verschönert und die Grenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg markiert. Doch auch bei diesem Fall tappt die Polizei noch völlig im Dunkeln, was Motiv und Ausführung der schmählichen Tat betrifft. Das Revier in Giengen bittet um die Mithilfe der Bevölkerung: 07322/ 9653-0.
Vermutet wird ein direkter Zusammenhang zwischen beiden Verbrechen. Das Justizministerium in Berlin hat eine bundesweite Warnung an alle Bärenbesitzer und Gummibärchenläden veröffentlicht. Insbesondere Kommunen mit Kreisverkehren, auf denen Meister Petz dargestellt wird, sind zu erhöhter Wachsamkeit aufgefordert. Daher lässt die Gemeinde Hillscheid jetzt ihre Bärenbrüder rund um die Uhr beobachten.
8. März 2012
Verdammte Neugierde. Manche Dinge sollte man nicht hinterfragen, sondern einfach geschehen lassen. Sonst verlieren sie ihre Wirkung. Warten also ein paar Menschen in einem Ulmer Einkaufszentrum vor der Pfandflaschenannahme und beömmeln sich über die Warnung, die vor ihnen an der Scheibe hängt.

Warnhinweis in einem Einkaufsmarkt an der Blaubeurer Straße in Ulm
Wer ist Uwe? Ein Räuber mit Pünktlichkeitsproblemen, dessen Komplizen schon vorgearbeitet haben? (“Der Uwe wollt mitm Bus zum Überfall kommen, aber bei den SWU streiken sie schon wieder. Wird wahrscheinlich länger dauern – lass uns bessa mal ohne ihn anfangen.”)
Oder etwa ein verhinderter Verbrecher, zu harmlos für einen vernünftigen Überfall, weil er jedes Mal an der Alarmanlage scheitert, weswegen ihm die gutmütigen Angestellten eine Hilfestellung geben wollen? (“Nachher kommt wieder Uwe vorbei, wegen des wöchentlichen Überfalls. Sei doch so lieb und hänge das Schild raus, dann weiß er Bescheid. Er kriegt dann wie üblich seine Bachblüten-Drops und einer sollte ihn wieder rausgeleiten. Kannst Du das übernehmen?!” – “Ach, nee, ehrlich, ist schon wieder Donnerstag? Klar, mache ich. Hauptsache, die Sirene geht nicht wieder los.”)
Oder ist Uwe gar der persönliche Einbrecher Ihres Vertrauens? (“Nach nur kurzer Einweisung und ein wenig Vorbereitung garantiere ich einen problemlosen Voll-Ausraub ohne Nervenbelastung innerhalb eines kompletten Kostengefüges. Im Festpreis inbegriffen sind ein festzulegender Versicherungsschaden, körperliche Unversehrtheit aller Anwesenden, ein warmes Getränk für jeden der zuschauenden Angestellten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.”)
Die Wahrheit ist banaler als die Phantasie es vermutet. Uwe ist ein Angestellter und das Schild sollte ihn daran erinnern, die Tür offenzulassen, wenn er draußen den Lieferanten empfängt. Das ist alles. Ich habe nachgefragt. Verdammte Neugierde.
22. Januar 2012
Die heutige Pressemitteilung der Neu-Ulmer Polizei würde, seriös redigiert und für die Zeitungsausgabe gekürzt, sehr vieles von ihrer groben Komik verlieren. Außerdem möchte sicher niemand solche Geschichten aus der Unterwelt beim Frühstück lesen. Daher nur hier und dafür ungekürzt im Original:
Am Samstag Nachmittag erschien ein 63jähriger Neu-Ulmer auf der Wache der Polizeiinspektion Neu-Ulm und wollte den Diebstahl von mehreren hundert Euro anzeigen. Bis dahin schien es sich aus polizeilicher Sicht um nichts Ungewöhnliches zu handeln. Als der bestohlene 63jährige jedoch den Vorgang genauer dem Polizeibeamten schilderte, stellte sich die Sache als nicht ganz so polizeialltäglich dar.
Der Neu-Ulmer lernte in der Bahnhofsmission in Ulm eine ca. 55jährige Dame kennen und verabredete sich zusammen für den Freitag in der Wohnung des 63jährigen. Als die derzeit noch unbekannte Dame dann beim 63jährigen am Vormittag in der Wohnung erschien, ließ er diese in seine Wohnung. In der Wohnung hatte der 63jährige seine Hose abgelegt. Darin befand sich seine Geldbörse mit mehreren hundert Euro. Während sich die Dame in der Wohnung des 63jährigen aufhielt, ging dieser für wenige Minuten auf die Toilette.
Als der 63jährige dann von der Toilette zurück kam, vollzogen er und die Dame den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Innerhalb weniger Minuten täuschte die Dame dann vermutlich mehrfach den Höhepunkt vor, um so den Geschlechtsverkehr zu beschleunigen und zu beenden. Als der Geschlechtsakt dann schließlich beendet wurde, verließ die Dame schon fast fluchtartig die Wohnung des 63jährigen. Dieser bemerkte dann, dass aus seiner Geldbörse mehrere hundert Euro fehlten. Die Dame wird daher nun verdächtigt, dass Bargeld aus der Geldbörse des 63jährigen entwendet zu haben, während dieser zu Beginn des Damenbesuchs auf der Toilette war.
Von der Dame ist bisher nur bekannt, da diese ca. 55 Jahre alt ist, eine kräftige Figur hat, ca. 160 cm groß ist, einen krummen Rücken “Buckel” hat, eine Blindenbinde trägt und mit einem Rollator fahren muss.
Personen, die Hinweise auf die Person geben können, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Neu-Ulm zu melden.
Nachtrag: Die leise Ahnung vom Morgen, dass am Fahndungsaufruf für die kleine, fette, bucklige, blinde Alte mit mutmaßlich Klumpfüßen etwas faul ist, hat nicht getrogen. Die Polizeiinspektion Neu-Ulm, von Christoph Mayer vom Mutterschiff dazu befragt, hätte ihre Pressemitteilung am liebsten zurückgezogen. Für den Kollegen war es jedoch ein Höhepunkt der Polizeiberichterstattung.
30. Dezember 2011
In Deutschland darf man jemanden offiziell als “schuldig” bezeichnen, wenn er vom Gericht eines Vergehens für schuldig gesprochen ist. Solange das nicht passiert ist, gilt die Unschuldsvermutung entsprechend Art. 11 der Erklärung der Menschenrechte: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

Beate Merk (Foto: Lars Schwerdtfeger)
Bayerns Justizministerin Beate Merk, immerhin eine promovierte Juristin, pflegt einen merkwürdigen Umgang mit der Unschuldsvermutung. Da hat die Augsburger Polizei aufgrund von DNA-Spuren zwei Männer gefasst, die sie des Mordes an einem Polizisten verdächtigt, und von beiden ist nicht einmal ein Geständnis bekannt, was man wenigstens braucht, um jemanden landläufig als “schuldig” zu bezeichnen. Und was macht Merk? Sie spricht von der noch bestehenden Unschuldsvermutung, wie mehrere Medien berichten, dann gratuliert sie der Polizei zur “Aufklärung eines feigen und brutalen Verbrechens“.
Was denn jetzt? Unschuldsvermutung? Oder Aufklärung? Aufklärung setzt ja eine begründete Schuldvermutung voraus, denn wenn keiner der beiden Festgenommenen des Mordes schuldig gesprochen werden kann, ist ja nichts aufgeklärt.
Vielleicht ist es für eine bayerische Justizministerin nicht ganz einfach, den Weg zu finden zwischen demokratischer Geradlinigkeit, die das Amt verlangt, und beifallheischender Beschlagenheit, mit der man vielleicht hofft, parallel zu Volkes Denke zu reden. Aber ein so schlicht gestricktes “Jein” muss es dann doch nicht sein. Schon gar nicht in einem Land, in dem jeder weiß, dass die Rede “Ja, ja” oder “Nein, nein” sein soll und nicht beides gleichzeitig.